Gesetzliche Krankenkassen

Krankenkassen - GKV
NEU

Ab dem 01.04.2017 gelten wesentliche Neuerungen der Psychotherapie-Richtlinie,
die Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse betreffen.

Neue Voraussetzungen für Psychotherapie, zusätzliche Möglichkeiten und geänderte Verfahren sollen einen schnelleren Zugang in die psychotherapeutische Praxis ermöglichen und das Versorgungsangebot flexibler machen.

Möglicherweise – vielleicht in einer kritischen psychischen Situation – fühlen Sie sich überfordert, sich gerade jetzt mit Neuerungen zu befassen. Ich bin zuversichtlich, dass Sie schnell einen Überblick gewinnen über alles, was Sie wissen müssen, indem ich Ihnen hier kurz gefaßt alle für Sie wichtigen Informationen gebe. Bei Interesse benutzen Sie meine Links, um sich genauer über die Bestimmungen und Möglichkeiten zu informieren..

Wichtig für Sie ist zunächst einmal, die wichtigsten Bestimmungen zu kennen, im konkreten Fall die richtigen Schritte zu tun und letztendlich eine gute Psychotherapie zu erfahren. Dabei werde ich Ihnen helfen und bei aller Bürokratie, Terminorganisation und Kontaktmöglichkeiten zum Wohle meiner Patienten meinen Schwerpunkt weiterhin auf eine gute Therapie legen.

Wie bisher
können Sie sich bei Bedarf im Rahmen Ihrer freien Arzt- und Therapeutenwahl  direkt an mich wenden.
Sie brauchen keine Überweisung. Bringen Sie zum ersten Termin und dann jeweils zu Quartalsbeginn die elektronische Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse mit.
elektronische Gesundheitskarte
electronische Gesundheitskarte

Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Verhaltenstherapie zur Behandlung einer psychischen Erkrankung, die in den Psychotherapie-Richtlinien als Indikation für Psychotherapie genannt ist.

Psychologische Beratungsleistungen wie Lebens-, Paar- oder Erziehungsberatung und Coaching zählen nicht zu den Kassenleistungen und müssen deshalb privat bezahlt werden.

Auch die Kosten für  Hypnosetherapie werden von den Krankenkassen nicht übernommen und ist eine Privatleistung. Eine Behandlung mit EMDR wird nur dann von den Krankenkassen bezahlt, wenn das Verfahren im Rahmen der Therapie einer Posttraumatische Belastungsstörung eingesetzt wird.

Anfrage

Nachdem Sie sich telefonisch – oder gleich mit dem Kontaktformular Anfrage – bei mir nach einer Psychotherapie erkundigt haben, erhalten Sie wenn möglich den Termin für ein erstes Gespräch in meiner Sprechstunde.

Ist innerhalb der nächsten 4 Wochen nach Ihrer Anfrage kein Gesprächstermin frei, informiere ich Sie umgehend, damit Sie alternative Möglichkeiten für sich nutzen können.

Erstkontakt
in der Sprechstunde

Vor Beginn einer Psychotherapie sollten Sie in einer psychotherapeutischen Sprechstunde von 50 Min. Dauer gewesen sein. Ab 01.04.2018 ist dies Pflicht.

Das Gespräch in der Sprechstunde dient der Klärung, ob eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, die einen psychotherapeutischen Handlungsbedarf begründet. Das Ergebnis mit der Diagnose und meinen weiteren Empfehlungen bekommen Sie schriftlich in einer „Individuellen Patienteninformation“.

Probatorische Sitzungen

Wenn ich in der Sprechstunde die Indikation für eine Psychotherapie gestellt habe und wir uns grundsätzlich eine Zusammenarbeit vorstellen können, beginnen wir mit den probatorischen Sitzungen zur Einleitung der Therapie, sobald ich Ihnen einen freien Therapieplatz anbieten kann.

Die probatorischen Sitzungen sind noch keine Psychotherapie. Die Gespräche dienen der Vorbereitung und Planung der notwendigen Behandlung.

Die Zeit nutzen wir auch zur weiteren Einschätzung, ob die Voraussetzungen für eine tragfähige therapeutische Arbeitsbeziehung zwischen Ihnen und mir gegeben sind.

Vor Beginn einer Therapie müssen bei Erwachsenen mindestens zwei und können höchstens vier probatorische Sitzungen durchgeführt werden (bei Kindern und Jugendlichen maximal 6 Std.).

Antrag

Wenn eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, für die eine Verhaltenstherapie sinnvoll scheint und wir uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können, wird ein Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Über die Formalien informiere ich Sie.

Die Gesamtstundenzahl der Verhaltenstherapie ist von der Problemstellung abhängig und variiert in der Regel zwischen 2 x 12 bei einer Kurzzeittherapie und 60 Sitzungen bei einer Langzeittherapie. Eine Verlängerung der Langzeittherapie auf bis zu 80 Sitzungen ist im Bedarfsfall möglich.

Wartezeit

Da die Anzahl Therapiesuchender größer ist als die Zahl der vorhandenen Therapieplätze, ist eine Wartezeit bis zum Beginn einer Therapie oft nicht vermeidbar. Nach Eingang Ihrer Anfrage werde ich Sie hierüber genauer informieren können.

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass bis zu einem Therapiebeginn in meiner Praxis zwei Jahre seit Ihrer letzten Behandlung vergangen sein müssen, selbst dann, wenn es sich um einen Methodenwechsel handelt oder wenn noch ein Reststundenkontingent vorliegt. Aufgrund der hohen Zahl von Anfragen Therapiesuchender berücksichtige ich vorrangig die Anmeldungen, bei denen es sich um eine Erstbehandlung nach Ablauf von zwei Jahren handelt.

Weitere Besonderheiten zu den Möglichkeiten einer psychotherapeutischen Akutbehandlung oder Rezidivprophylaxe finden Sie bei Interesse in der Zusammenfassung zum Thema Psychotherapie-Richtlinie.