Digitalisierung erscheint dem Zeitgeist folgend überall zwingend und mit eingebauter Fortschrittsgarantie in allen Bereichen des modernen Lebens unverzichtbar.

Niemand, der gehört werden will, redet heutzutage gegen Digitalisierung, so als hänge das Wohlergehen der Menschheit von nichts anderem ab.

Digitalisierung scheint das Zauberwort des Zeitgeistes, als Fortschritts-Sprech zwingend notwendig für alle Teilnehmer am Dialog.

So reden alle von Digitalisierung auch im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur (TI).

Der Bundesgesundheitsminister treibt die Digitalisierungskarawane voran, die Kassenärztlichen Vereinigungen stoßen in das gleiche Horn und selbst Kritiker der TI wenden sich manchmal gegen dieses „Digitalisierungsprogramm“.

Alle Teilnehmer am Dialog benutzen diesen Begriff und lassen dabei außer acht:

Telematikinfrastruktur ist
nicht Digitalisierung, sondern
Vernetzung im Gesundheitswesen

Damit wird die Aufmerksamkeit un- oder beabsichtigt an dem kritischen Punkt vorbeigelenkt, um den es eigentlich geht:

Telematikinfrastruktur (TI) erzwingt die fahrlässige Inkaufnahme der Verletzung der ärztlichen Berufsordnung, wenn ein Arzt oder Therapeut Daten von Patienten in die TI abgibt ohne sicher sein zu können, dass die Daten dort hochgradig gegen Abgriff und Manipulation geschützt sind.

Begründung:

Die Digitalisierung medizinischer Daten hat bereits seit Beginn der 90-er Jahre des letzten Jahrhunderts umfassend stattgefunden und einen sehr hohen Stand erreicht. Patientendaten, Befunde, Hilfsmittel zur Diagnostizierung und Therapie werden mit Praxiscomputer und Praxissoftware aufgenommen und in den Praxen örtlich digital gespeichert.

Mit der TI soll jetzt aber eine Vernetzungsstruktur aufgebaut werden, in die diese bereits digitalisierten Daten aus den Praxis- und Krankenhaus-Rechnern und –Servern eingespeist werden, um durch Andere andernorts abgerufen, gelesen und genutzt werden zu können.

TI ist Vernetzung nicht Digitalisierung.

Da man vermuten muss, dass diese Vernetzungsabsicht in diesem Ausmaß Widerspruch hervorruft, spricht man lieber von Digitalisierung und nicht über Vernetzung, weil man gegen Digitalisierung als Heilsbringer der Zukunft ja nichts haben kann. Man nennt das Kind nicht beim wirklichen Namen, weil eigentlich niemand seine intimen medizinischen Daten im Netz jedem frei zur Einsicht und Verfügung stellen will, der zugreifen darf oder kann.

Ärzte und Therapeuten bewerten in ihrer Berufsordnung den Punkt der Verschwiegenheit sehr hoch und sind nach ihrer Berufsethik sehr knauserig, wenn es um die Herausgabe von Patientendaten geht, denn diese Daten zählen zu den intimsten und privatesten Daten überhaupt.

Die technische Machbarkeit hat jetzt zur TI geführt. Vom Gesundheitsminster gewaltsam gepuscht, sollen sämtliche medizinische Daten der GKV-Versicherten in einer privaten Server-Cloud gespeichert und „Leistungserbringern“ im Gesundheitswesen zur Nutzung zur Verfügung stehen. Beim Blick in die Liste dieser „Leistungserbringer“ stehen einem die Haare zu Berge. Neben Krankenkassen und medizinischen Einrichtungen zählen dazu auch Hersteller medizinischer Hilfsmittel, Krankentransportunternehmen, ja sogar Behörden des Bundes und der Länder, Gerichte und viele mehr.

Der jetzt schon praktizierte „Stammdaten-Abgleich“ zwischen Praxen und Kassen-Server ist ja noch ein harmloser Anfang. Mit der Übermittlung von Daten zur Arbeitsunfähigkeit werden über die Diagnoseschlüssel äußerst sensible Daten erstmalig verpflichtend in das TI-Netz-System eingespeist.

Ich als Therapeutin möchte nicht am Stammdatenabgleich teilnehmen, weil dann im System bereits verkündet wird, wer bei mir in Behandlung ist, bundesweit für alle „Leistungserbringer“. Was würde ich meinen Patienten damit antun? Gilt doch der Besuch eines Therapeuten häufig immer noch als Makel, wenn es um die Zuteilung von viel Geld oder die Besetzung von Positionen mit viel Verantwortung oder der Vergabe eines einfachen Arbeitsplatzes geht.

Nachdem es um Vernetzung geht, kommt gerade der Frage der Datensicherheit eine große Bedeutung zu. Die Frage der Datensicherheit ist aber offen.

Niemand, der etwas von IT versteht glaubt, dass so ein riesiges umfassendes IT-System mit so vielen Teilnehmern gegen Missbrauch und Manipulation zu sichern sei. Die ersten Pannen und Störungen der TI zeigen ja, dass in den Reaktionen der TI-Betreiber und –Techniker nicht die Funktionstüchtigkeit des Systems im Vordergrund stand, sondern die Abgrenzung der eigenen Verantwortung.

Die TI tarnt sich Zeitgeist-gefällig als Digitalisierung, arbeitet mit störanfälliger veralteter Technik und bringt keine echten Vorteile für die Heilung der Patienten. Der Informationsfluss war auch bisher nicht das Hauptproblem in der Heilkunde.

Zentraler Punkt der Ablehnung der TI ist das zwangsweise und massenweise selbstverständliche Herausgeben medizinischer Daten aus der Praxis in ein riesiges, in diesem Umfang bisher nie dagewesenes hochgradig vernetztes IT-System, das in diesem Umfang in Bezug auf die Qualität der Teilnehmer, der Quantität der Funktionen sowie der Qualität der Daten von Niemandem wirksam gegen Missbrauch und Manipulation zu schützen ist – und damit der ärztlichen Berufsordnung (Schweigepflicht) fundamental zuwiderläuft und darüber hinaus auch einer Reihe geltender Gesetze.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist in Wahrheit eigentlich eine Vernetzung, mit wenig Nutzen und gefährlichen Nachteilen für Patienten, Ärzte und Therapeuten. Welcher Nutzen der Telematikinfrastruktur ist im Bauch dieses trojanischen Pferdes für wen versteckt?

Telematikinfrastruktur – Worum geht es ?

Zusammengestellt und ergänzt aus: Dr. med. Herbert Schultz-Gora [https://www.aend.de/article/207252]