Schneller zu Psychotherapeuten

Wartezeiten für Psychotherapie in Zukunft kürzer? Im heute-journal am 31. März 2017 informierte das ZDF kurz über die neue „Psychotherapie-Richtlinie“ zum 1. April 2017.

Der Beitrag verdeutlicht das Problem der Wartezeiten auf Psychotherapie in Deutschland und wirft die Frage auf, ob Kassenpatienten dank der neuen Richtlinie in Zukunft schneller zu Psychotherapeuten kommen.

Bringen die Neuerungen wie z.B.

auch kürzere Wartezeiten auf einen Therapieplatz?

Im Interview erkennt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz an, dass die Nöte psychisch kranker Menschen in der Politik angekommen sind und dass Abhilfe geschaffen werden soll. Er stellt aber fest, dass das Grundproblem zu weniger Therapeuten mit den Neuerungen nicht gelöst werde.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen lehnt eine Erhöhung des Angebots an Therapieplätzen ab und läßt seinen Sprecher Florian Lanz erklären,  es gäbe genug Psychotherapeuten. Die wären nur nicht da, wo sie gebraucht werden und rät ihnen, dorthin zu gehen, wo die Patienten sie brauchen.


Schneller zu Psychotherapeuten.
Dank neuer Richtlinien, kürzere Wartezeiten auf einen Therapieplatz ?

Ein Beitrag von Ulrike Eichin aus:
ZDF – heute-journal vom 31. März 2017 (3 Min.)

Meine Erfahrung zu Wartezeiten für Psychotherapie

Wartezeiten für Psychotherapie. Schneller zum Psychotherapeuten bedeutet nicht immer auch schneller zur Tharapie.

Seit Bestehen meiner Praxis habe ich es noch nicht erlebt, dass jemand, der sich für Therapie interessierte, mich nicht erreichen konnte. Durch viele Anfragen erfahre ich täglich, wieviele Menschen therapeutische Unterstützung suchen. Seit ich psychotherapeutisch tätig bin, kenne ich das Problem, dass ich vielen Interessenten keinen Therapieplatz mit zumutbarer Wartezeit anbieten kann.

Durch Maßnahmen der Praxisorganisation versuche ich die Wartezeit für Patienten so kurz wie möglich zu halten. Für Interessierte ohne psychische Erkrankung habe ich Beratungsangebote außerhalb der Therapiezeiten.

Das Problem sehe ich nicht im Anrufbeantworter, an der Arbeitslust der Therapeuten oder an fehlender Terminvermittlung, sondern an fehlenden Therapieplätzen. Möglicherweise gibt es genügend Psychotherapeuten, aber sicher nicht genug mit Kassenzulassung, die Therapieplätze zu Lasten der Krankenkassen anbieten können.

Deshalb haben sich nach Informationen der BPtK von 2003 bis 2012 die Ausgaben der Krankenkassen für die Kostenerstattung an Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung verfünffacht. Das läßt den tatsächlichen Bedarf an Therapieplätzen erahnen.

Wenn der Engpass nicht bei den Psychotherapeuten, sondern bei fehlenden Kassenzulassungen liegt, wird mit den neuen Richtlinien exakt am falschen Punkt angesetzt. Mehr Aufwand der Psychotherapeuten für Aufgaben außerhalb von Therapie verringern die für Therapie zur Verfügung stehende Arbeitszeit weiter.

Solange nicht ausreichend Therapieplätze auf der Grundlage einer soliden Bedarfsplanung zur Verfügung gestellt werden, nutzt es auch nichts, wenn Patienten  zukünftig schneller zu Psychotherapeuten kommen. Dort erfahren sie dann statt notwendiger Therapie nur, dass weiterhin zu wenig Therapieplätze da sind. Dann bliebe von der Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie nur ein geschickt eingeführtes Sparprogramm der Krankenkassen. Das war ganz sicher nicht die Absicht des Gesetzgebers beim Beschluß des GKV-Versorgungs-Verstärkungsgesetzes am 23.7.2015.