Die psychotherapeutische Sprechstunde -
Erstkontakt von Therapiesuchenden und Psychotherapeuten.

Dabei werden Ihre Fragen beantwortet und notwendige Voraussetzungen einer möglichen Therapie geklärt.

Patienten haben Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde als zeitnahen Zugang zu ambulanter psychotherapeutischer Versorgung. Die psychotherapeutische Sprechstunde kann als offene oder Bestellsprechstunde organisiert werden. Sprechstunden sind keine Richtlinientherapie.

Ab 01.04.2017 sollen Patienten vor Beginn einer Psychotherapie zur Vorbereitung in einer psychotherapeutischen Sprechstunde gewesen sein.

Ab 01.04.2018 ist eine psychotherapeutische Sprechstunde von mindestens 50 Minuten. Dauer Pflicht, bevor eine Psychotherapie begonnen werden kann. In speziellen Fällen gibt es Ausnahmen von der psychotherapeutischen Sprechstunde, die ich Ihnen bei Bedarf im Einzelfall erklären kann.

In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt,  ob eine krankheitswertige Störung vorliegt, um welche seelische Krankheit es sich handelt und inwieweit fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung  notwendig sind.

Das Ergebnis der psychotherapeutischen Sprechstunde ist also eine erste Diagnose mit entsprechenden Behandlungsempfehlungen bzw. bei Bedarf nützliche Hinweise auf andere Hilfemöglichkeiten außerhalb des Leistungsspektrums der Krankenkassen.

Jeder  Patient erhält eine allgemeine Patienteninformation („Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“) und die schriftliche Zusammenfassung des Ergebnisses der psychotherapeutischen Sprechstunde als Individuelle Patenteninformation.

Der Patient ist nicht verpflichtet, sich an die Empfehlungen zu halten.

Hält es der Therapeut für sinnvoll, kann die Individuelle Patenteninformation auch an einen Arzt geschickt werden – selbstverständlich nur mit schriftlicher Einwilligung des Patienten auf dem Formblatt.