Private Krankenversicherung

Krankenversicherungen

Vertrag
Leistung

Bei den meisten privaten Krankenversicherungen gehören psychotherapeutische Leistungen zum Leistungsumfang. Letztlich ist dies jedoch abhängig von Ihrem individuellen Vertrag bzw. Tarif, den Sie abgeschlossen haben. So kann es sein, dass Ihre Versicherung nur eine bestimmte Anzahl an Sitzungen pro Kalenderjahr übernimmt oder Sie haben eine Selbstbeteiligung vereinbart.

Einzelne Versicherer, wie zum Beispiel die Universa, erstatten – zum Nachteil ihrer Versicherten – nur die Kosten für die Behandlung durch ärztliche Therapeuten.

 

Antrag

Psychotherapie zu Lasten eines Kostenträgers erfordert in der Regel einen Antrag auf Kostenübernahme. Hier unterscheiden sich die Versicherer erheblich. Manche verlangen vor Therapiebeginn lediglich die Nennung der zu behandelnden Erkrankung (sprich Diagnose), kurze Angaben zum Behandlungsplan, zum beantragten Sitzungskontingent, Kosten pro Sitzung und Nachweis meiner Zulassung.

Positive Erfahrung habe ich in dieser Hinsicht gemacht mit der Allianz und der Central sowie mit der DKV, AXA und HUK, was Kurzzeittherapien betrifft. Sehr kundenfreundlich ist dies bei der Debeka geregelt: Bislang war es hier bei allen meinen Patient/innen so, dass ohne weitere Antragstellung bis zu 20 Sitzungen im Kalenderjahr übernommen wurden, sofern eine Diagnose auf der Rechnung steht.

Bericht / Gutachten

Andere Versicherer erwarten einen ausführlichen Bericht, der die Darstellung der Symptomatik, die Auswertung der Lebensgeschichte, den psychischen und somatischen Befund, ein schlüssiges Störungsmodell, Therapieziel, Prognose und Behandlungsplan umfasst.

Das ist meiner Erfahrung nach z.B. bei der Signal, der Barmenia und der Halleschen der Fall, wobei die Hallesche die Kosten für das geforderte Gutachten nur zum Teil übernimmt.

Mein Tipp:

Informieren Sie sich vorher bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin mit Kassenzulassung übernommen werden und welche Formalitäten zur Beantragung der Psychotherapie notwendig sind.

Beihilfe

Auch bei der Beihilfe gehört Psychotherapie zum Leistungsspektrum.

Für die ersten fünf Termine, die sogenannten Probatorischen Sitzungen, sind keine besonderen Formalitäten notwendig. Danach muss auf jeden Fall ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Sind nach den probatorischen Sitzungen voraussichtlich mehr als weitere 10 Sitzungen Verhaltenstherapie notwendig, muss ich ein ausführliches Gutachten erstellen, um die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer Langzeittherapie gegenüber einem externen Gutachter zu begründen.

Kostenübernahme

Bei meinen Behandlungshonoraren orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), die den Tarifen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) entspricht. Beide Gebührenordnungen haben sich seit über 20 Jahren nicht verändert, d.h. Privatversicherer und Beihilfe erstatten für psychotherapeutische Leistungen heute immer noch den gleichen Betrag wie Mitte der 90er Jahre.

Meine Leistungen rechne ich nach den Vorgaben der GOP ab, unabhängig vom Erstattungsverhalten des jeweiligen Versicherers.

Nimmt Ihr Versicherer besondere Einsparungen vor, z.B. Limitierung auf einen von ihm geringer festgelegten Steigerungsfaktor, oder haben Sie einen besonderen Spartarif, der unter den Werten der GOP liegt, entsteht dadurch für Sie ein Eigenanteil.

In der Regel aber erstatten Privatversicherer und Beihilfe die Kosten nach GOP. Für Sie bedeutet dies, dass das Honorar komplett übernommen wird.

Alle Einzelheiten zu den Kosten werden innerhalb der probatorischen Phase und vor Antragstellung besprochen.