Psychotherapeutische Praxen waren auch bisher schon telefonisch erreichbar.
Neu ist, dass zu festgelegten Zeiten ein Praxismitarbeiter persönlich telefonisch erreichbar sein muss.

Psychotherapeutische Praxen müssen ihre telefonische Erreichbarkeit gewährleisten. Patienten sollen die Möglichkeit haben, mit jemandem zu sprechen und nicht nur einen Anrufbeantworter zu erreichen.

In der Regel werden Anrufer dann Praxismitarbeiter erreichen, denn die Therapeuten sind überwiegend in Therapiegesprächen. Das ist aber für den angestrebten Zweck ausreichend, da es nicht um eine telefonische Sprechstunde mit Beratung durch die Psychotherapeuten geht, sondern um Anfragen und organisatorische Dinge.

Die Zeiten der direkten telefonischen Erreichbarkeit werden von der Praxis festgelegt und veröffentlicht.