„Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung …bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Anwendungen.“

https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/

Wikipedia: „Leistungserbringer“

Leistungserbringer werden im deutschen Gesundheitssystem alle diejenigen Personengruppen genannt, die Leistungen für die Versicherten der Krankenkassen erbringen. Dieser Begriff ist unter anderem im Sozialgesetzbuch V Kapitel 4 ausgeführt. Darin werden die Leistungserbringer aufgelistet…
Alle Leistungserbringer müssen über ein „Institutionskennzeichen“ (IK) verfügen.“

Seite „Leistungserbringer“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. August 2019, 16:10 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Leistungserbringer&oldid=191340425

Bundesgesundheitsministerium

Glossar: Leistungserbringer: „Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken, aber auch eine Vielzahl anderer Anbieter von Gesundheitsleistungen wie Ergotherapeuten oder Hebammen stellen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen bereit. Sie werden unter dem Begriff Leistungserbringer zusammengefasst.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/l/leistungserbringer.html

„Neben einem klassischen TI-Zugang über sicherheitszertifizierte Konnektoren sind … künftig weitere Zugangsmöglichkeiten geplant. Wie die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen erläutert, wird derzeit der »konkrete Lösungsraum« von der Gematik erarbeitet. Die Lösungen werden auch für eine Anbindung weiterer Leistungserbringer wie etwa Heil- und Hilfsmittelerbringer geeignet sein, heißt es in der Antwort aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).“

PZ – Pharmazeutische Zeitung: „Alternative Zugänge zur Datenautobahn“ 03.07.2019 [https://www.pharmazeutische-zeitung.de/alternative-zugaenge-zur-datenautobahn/]

Leistungserbringer – unscheinbarer Begriff für eine lange Liste

Bekannt ist, dass sich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser etc. an die Telematik-Infrastruktur anschließen müssen. Darüber hinaus finde ich es sehr interessant, wer sich als sonstiger „Leistungserbringer“ darüber hinaus noch freiwillig anschließen darf  – und damit einen wie auch immer gearteten Zugriff auf die Daten der Gesundheits-Cloud haben kann.

In Aufzählungen der TI-Teilnehmer heißt es immer nur „weitere Leistungserbringer“, „eine Vielzahl anderer Anbieter von Gesundheitsleistungen“ o.ä. – ich wollte es genau wissen.

Da alle Leistungsträger und Leistungserbringer im Gesundheitswesen ein Institutionskennzeichen (IK) haben müssen, habe ich mir diese Liste  einmal angeschaut. Das ist wirklich sehr interessant. Sehen Sie selbst, wer sich als „Leistungserbringer“ mit einem Zugang zu der Daten-Cloud der Gesundheitsdaten  an die Telematikinfrastruktur anschließen kann.

Gemeinsames Rundschreiben Institutionskennzeichen (IK)

www.arge-ik.de – Stand 01.07.2018 – [Auszug S.17-22]

Institutionskennzeichen (IK) der Träger der sozialen Sicherung einschließlich ihrer Vertragspartner.

Aufgrund der positiven Erfahrungen ist das IK in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden. Es gilt damit als offizielles Kennzeichen der Leistungsträger und Leistungserbringer im Schriftverkehr und für Abrechnungszwecke (§ 293 SGB V)

KZ Leistungsträger/Leistungserbringer
10 Krankenversicherungsträger
11 Rentenversicherungsträger
12 Unfallversicherungsträger
13 Sozialhilfeträger
14 Bundesagentur für Arbeit
15 Versorgungsämter und Orthopädische Versorgungsstellen
16 Private Krankenversicherungen
17 Gesundheitsämter
18 Pflegekassen der Krankenversicherungsträger
19 Träger der Gemeinschaftsaufgaben und Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie Medizinischer Dienst der Sozialversicherung (MDS) einschließlich SMD-Dienststellen der KBS
20 Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
21 Kassenzahnärztliche Vereinigungen und Zahnärzte einschl.Selbstabrechnender Zahnärzte (z.B. Gutachter)
22 Privatärztliche Verrechnungsstellen
26 Krankenhäuser, Krankenhausapotheken
27 Polikliniken, Integrierte Versorgung, Praxiskliniken
29 Medizinische und technische Labore, Röntgen- und Zahntechnik, Institut für Pathologie, Strahlen- und Hygieneinstitute
30 Apotheken
31 Augenoptiker, Augenärzte (als Erbringer von Leistungen, z.B. Kontaktlinsen)
32 Hörgeräte-Akustiker, HNO-Ärzte (als Erbringer von Leistungen, z.B. Hörgeräteversorgung)
33 Orthopädiemechaniker, Bandagisten, Sanitätshäuser, Arzt- und Krankenhausbedarf, Stomafachhandel, Hilfsmittel
34 Orthopädieschuhmacher, Orthopäden (als Erbringer von Leistungen, z.B. Einlagen)
35 Perückenmacher (Friseure)
39 Podologen, med. Fußpfleger
40 Logopäden, Sprachheilbehandler, Sonderschullehrer
42 Sehschulen<
43 Med. Bademeister, Masseure, Praxen für physikalische Therapie, Orthopäden (als Erbringer von Leistungen, z.B. Massagen), Kurbäder, Kurpacker
44 Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Praxen für Physiotherapie, Sportvereine, Schwangerschaftsgymnastik, Rehabilitationssport-, Herzsport- und Behindertensportgruppen, Funktionstrainingsgruppen, Sportstudios, Reittherapie
45 Hebammen
46 Kranken- und Altenpfleger, Haushaltshilfen, Hauspfleger, Maschinen- und Betriebshilfsring
47 Kurverwaltungen
48 Beschäftigungs- und Suchttherapeuten, Gestaltungs-und Kindertherapie, Ergotherapie, Künstlerische Therapie
49 Sonstige therapeutische Hilfspersonen, Psychologen, Psychotherapeuten, Unterrichtshilfen, Soziotherapie, Frühfördereinrichtung, Sonderpädagogen, Mobilitätstrainer, Gebärdensprachdolmetscher, Heileurythmisten, Sozialpädiatrische Zentren, Nachsorgeeinrichtungen, PEKIP
50 Caritative Organisationen, Diakonie- und Sozialstationen, Gemeindeschwestern, Selbsthilfegruppen, Kirchengemeinden, Stadtverwaltungen (Pflegedienste, Kranken-, Sozial- und Schwesternstationen)
51 Alten- und Pflegeheime, Tages-und Kurzzeitpflege, Sonderschulheime, Sozialtherapeutische Zentren
52 Vertragshäuser ohne medizinische Einrichtungen
53 Einrichtungen für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
54 Ambulante und mobile Rehabilitationseinrichtungen
57 Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
59 Sonstige Erbringer von Leistungen i. S. des SGB z.B.  Medizintechnik, Gesundheitskurse, Sauerstoff-Heilbehandlung, Epilation, Akupunktur, Augenprothetik, Dental-Depot, Schlaflabor, Blutdepot, Ernährungsberatung, Diätassistent/in, Hundeschule, Grippeschutzimpfung,Taubblindenassistent/in)
60 Krankentransportunternehmen, Ärzte als Leistungserbringer in der notfallärztlichen Versorgung
65 Bestattungsunternehmen
66 Abrechnungsstellen, Rechenzentren, Rechnungsprüfstellen
67 Krebsregister gemäß Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG)
93 Beihilfestellen
94 Pflegekassen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
95 Krankenversicherungsträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
96 Behörden des Bundes und der Länder, Gerichte

[https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/Gemeinsames_Rundschreiben_IK_2018.pdf]