Die Kurzzeittherapie umfasst 24 Therapieeinheiten in zwei Blöcken mit je 12 Std.

Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapieeinheiten à 50 Minuten. Diese sind in zwei Abschnitte mit je 12 Std. unterteilt. Für Kurzzeittherapien ist kein Gutachten mehr erforderlich, aber für jeden Abschnitt muss ein eigener Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.

Grundsätzlich gelten Anträge nach einer Frist von drei Wochen auch ohne Bescheid als bewilligt. Im Regelfall erhält der Patient aber die schriftliche Bewilligung seiner Krankenkasse.

Der Psychotherapeut erhält die Entscheidung der Krankenkasse leider nur im Falle einer Ablehnung. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden ist es daher wichtig, dass Patienten ihrem Therapeuten die Bewilligung einer Therapie umgehend vorlegen.