Eine Kommunikationsplattform für alle

„Hunderttausende Nutzer aus unterschiedlichen Bereichen werden zukünftig an Deutschlands größtes elektronisches Gesundheitsnetz angeschlossen sein und hochsensible Daten austauschen.“

… „Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Krankenhäuser sowie zukünftig auch andere Akteure des Gesundheitswesens sollen schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinische Daten austauschen können.“

(Kassenärztliche Bundesvereinigung März 2018 – „Telematikinfrastruktur: Sicher digital vernetzt“)

Eine stattliche Reihe von Gesetzen:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Digitale Versorgung Gesetz (DVG)
  • E-Health-Gesetz
  • GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
  • Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
  • Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG),

eine Fülle von Bausteinen…

  • Datenmanagement Prüfung Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
  • Elektronische Fallakte (eFA)
  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
  • Elektronische Patientenakte (ePA)
  • Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Elektronisches Patientenfach (ePF)
  • Elektronisches Rezept (E-Rezept)
  • European Health Insurance Card (EHIC)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • Sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern (KOM-LE)
  • Versichertenstammdatenmanagement (VSDM).

Das dabei benutzte Netz wird Telematikinfrastruktur – TI genannt.

Ab dem 01.07.2019 sind alle Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Kliniken und später auch Apotheker gesetzlich verpflichtet, sich an dieses bundesweite Netz anschließen zu lassen. Danach wird sich der Kreis zugriffsberechtigter Nutzer sehr schnell erweitern, weil sich dann auch andere Interessenten freiwillig anschließen können (Stichwort: „Leistungserbringer„). Immerhin geht es um sensible medizinische und Patientendaten – die sind Gold wert.

Die Telematik-Infrastruktur stellt eine unmittelbare Verbindung zwischen dem Computer in der Arzt-/Therapeutenpraxis mit den Servern der Arvato Systems GmbH und Rechnern der Krankenkassen über das Internet her. Während Ihr Arzt bisher Ihre Daten auf seinem Rechner in der Arztpraxis gespeichert hat, ist jetzt gesetzlich vorgesehen, dass Ihre Daten z.B. in einer sogenannten „elektronischen Patientenakte“ auf Rechnern, die  Krankenkassen nutzen, gespeichert werden.

Das ganze Modell ist eine Art Gesundheitscloud, die aber – so ist der Plan – nur von Behandlern, Krankenhäusern, Apotheken und den Krankenkassen eingesehen werden kann. Daneben soll allerdings auch eine Menge anderer Interessenten wie z.B. die Forschungsindustrie (in anonymisierter Form) Zugriff auf Ihre Daten bekommen, um z.B. „Forschung“ betreiben zu können.

Über die wichtigsten Inhalte werde ich Sie hier nach und nach informieren.

„Kasper und die elektronische Gesundheitskarte“
Telematikinfrastruktur und ihre Gefahren einfach beschrieben.

Was bedeutet das für Sie?

Nachdem ich in Gesprächen mit Patienten und Bekannten immer wieder feststelle, dass kaum jemand über Fakten und Bedeutung der Einführung der Telematik-Infrastruktur Bescheid weiß, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich über dieses Thema zu informieren. Ich versuche, Ihnen hier die wesentlichsten Informationen zu geben.

Letztlich geht es für Sie um die Frage – die so leider nie von Krankenkassen und schon gar nicht von den Politikern, die den Aufbau der Gesundheits-Cloud betreiben – gestellt wird:

„Möchten Sie, dass in Zukunft alle Ihre persönlichen Gesundheitsdaten, die … allesamt dem Arztgeheimnis unterliegen, bundesweit dauerhaft in einem Zentralen Datenspeicher, einer sogenannten Cloud, gespeichert werden?“

Der Internist Wilfried Deiß bringt den Sachverhalt mit dieser Frage genau auf den Punkt und nennt diesen Datenspeicher deshalb auch treffend „Arztgeheimniscloud“.

[Deiß, Wilfried: Mein ärztliches Gewissen und die Arztgeheimnis-Cloud]

Was bedeutet das für mich?

Als Psychotherapeutin unterstütze ich eine solche Veröffentlichung von Patientendaten nicht. Falls erforderlich, bietet im Einzelfall eine Entbindung von der Schweigepflicht durch Patienten die Möglichkeit zum kollegialen Informationsaustausch mit Ärzten und Krankenhäusern. Dies geschieht dann mit Wissen und Zustimmung des betroffenen Patienten.

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet mich, über den Verbleib der Patientendaten Auskunft geben und Betroffene im Detail informieren zu können. Solange dies in der Telematik-Infrastruktur nicht gewährleistet ist, verbietet sich für meine Praxis ein Anschluss an eine „Gesundheits-Cloud“ im Internet.

So bleiben die Patientendaten weiter in meiner Praxis und werden da gesichert. Über den Umgang mit unseren Praxisdaten informiere ich Sie im Punkt Datenschutz ganz genau.