Man unterscheidet zwei verschiedene Zulassungen

Approbation

Psychotherapeuten brauchen eine Approbation (das ist die staatliche Zulassung) damit sie ihren Beruf ausüben dürfen.

  • Ärztliche Psychotherapeuten haben hierzu nach ihrem Medizinstudium eine Weiterbildung zum Psychotherapeuten abgeschlossen.
  • Psychologische Psychotherapeuten haben dazu nach ihrem Psychologiestudium eine Ausbildung zum Psychotherapeuten (oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten) abgeschlossen.

Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Berufsausübung als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt oder Apotheker und wird von den zuständigen Landesbehörden des jeweiligen Bundeslandes erteilt.

Ohne Approbation darf ein Psychotherapeut, Arzt oder Zahnarzt seinen Beruf in Deutschland nicht ausüben.

Kassenzulassung

Damit ein Psychotherapeut, Arzt oder Zahnarzt seine Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) direkt zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann, braucht er eine Kassenzulassung (das ist eine sozialrechtliche Zulassung).

Die Kassenzulassung erfolgt in Deutschland durch einen Verwaltungsakt und immer nur für einen bestimmten Bereich (z.B. Stadt, Landkreis).

Voraussetzung für die Kassenzulassung ist die Approbation und ein „freier Kassensitz“ im gewünschten Bereich.

Wieviele Psychotherapeuten zur direkten Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen werden scheint eher politisch als nach Bedarf entschieden zu werden. Seit langem – und offensichtlich zunehmend – müssen Patienten sehr lange nach einem Therapieplatz suchen.

Ohne Kassenzulassung können diese Berufe angestellt bei einer Instituion (z.B. Krankenhaus) oder in einer Privatpraxis ausgeübt werden. Leistungen können dann über Privatrechnungen und im Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden.