Überweisung für Psychotherapie nicht erforderlich.

Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 haben Sie als Patient ein Erstzugangsrecht zu einem Psychotherapeuten. Das heißt, wenn Sie psychische Beschwerden haben und eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, können Sie mit Ihrer Chipkarte direkt zum Psychotherapeuten Ihrer Wahl gehen.

Als in den Praxen noch eine „Praxisgebühr“ von 10 EUR für die Krankenkassen erhoben werden mussten, brauchten Sie die Überweisung eines Arztes, um sich das mehrfache Zahlen der Praxisgebühr zu ersparen. Mit Wegfall der Praxisgebühr zum Januar 2013 gilt: Sie können – nach einer Terminvereinbarung – wieder direkt mit Ihrer Gesundheitskarte zu mir kommen und brauchen für Psychotherapie keine Überweisung eines Arztes.